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Händlerneueinsatz

Für neue NISSAN-Händler oder Servicepartner ist es wichtig, dass ihre Mitarbeiter möglichst schon zum Vertragsstart über die von ihnen benötigten Systemzugriffe (z.B. zur Neuwagenbestellung, Ersatzteilbeschaffung, Garantieabwicklung) verfügen.
Die betroffenen Mitarbeiter und benötigten Systemzugriffe müssen daher frühzeitig an NISSAN gemeldet werden. Diese Erst-Meldung und die spätere Verwaltung der Mitarbeiter übernimmt der vom NISSAN-Händler/Servicepartner zu benennende „Fortbildungsverantwortliche“ (FV).

Fortbildungsverantwortliche (FV) und Stellvertreter haben im NISSAN-Händlerstandort die exklusive Vollmacht, die Stammdaten der Mitarbeiter im Personalmeldemodul des NISSAN CQ-Portals (http://portal.nissancq.com) zu verwalten und Personaländerungen (Neue Mitarbeiter, Ausgeschiedene Mitarbeiter, Datenkorrekturen, Änderungen an IT-Systemzugriffen, Empfang der CVS/CVA-Berichte) einzureichen.

Des Weiteren können sie im Lern-Management System NISSAN Academy Online (www.nissanacademy.com) für ihre Mitarbeiter Aus- und Weiterbildungen planen und Teilnahmebuchungen oder Registrierungen für NISSAN Seminarveranstaltungen durchführen, Buchungsanfragen der Mitarbeiter genehmigen oder ablehnen sowie ihre Ausbildungsfortschritte verfolgen. / Die Zugangsdaten zu beiden Systemen erhält der FV bzw. FV-Stellvertreter nach Einrichtung seiner persönlichen B2B-Kennung per email.

Der Antrag auf Einrichtung eines Fortbildungsverantwortlichen
im Rahmen des Neueinsatzes erfolgt ausschließlich über dieses Formular:

Eine Liste der IT-Systeme ist auf dieser Seite einsehbar.

Der benannte FV erhält umgehend nach Rücksendung dieses Formulars per email weitere Informationen zur Meldung und Einrichtung der ersten Mitarbeiter.

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