Genehmigung von Veranstaltungsbuchungen durch den Fortbildungsverantwortlichen (FV)
FVs können wie bisher ihre Mitarbeiter in angebotene Veranstaltungen einbuchen. Ebenfalls kann sich in NAO jeder Mitarbeiter im Schulungskatalog selbst einen Kurs suchen und die Teilnahme an einer Verasntaltung bereits („vor“-)buchen. Diese Vorbuchung - im weiteren Verlauf „Anfrage“ genannt, ist nicht endgültig bevor der FV sie nicht genehmigt hat. Der FV kann eine durch einen Mitarbeiter getätigte (Vor-) Buchung auch ablehnen.
Neben dem FV kann auch ein Stellvertreter für Genehmigungen benannt werden. Dieses bitte mit dem üblichen FV-Änderungs-Formular beantragen (Links zum Formular-Download unten auf der Loginseite des CQ-Portals.